Die zweite
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Aufbau-Seminar (ASF)
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch Nachschulung genannt, ist eine von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnete Maßnahme bei einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, AM, T) festgelegt wird. Ein A-Verstoß (was das genau ist, können Sie bei uns erfahren) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der zweiten Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt.
Das Aufbauseminar wird von einer dazu qualifizierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.
Im Rahmen des Aufbauseminars werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
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Ablauf des Aufbau-Seminars
ANMELDUNG
Fahranfänger werden von der Fahrerlaubnisbehörde aufgefordert, ein Aufbauseminar zu besuchen.
ERSTE GRUPPENSITZUNG
Das Seminar umfasst vier Sitzungen, die innerhalb von zwei bis vier Wochen stattfinden. Jede Sitzung dauert 135 Minuten und behandelt verschiedene Themen rund um das Verhalten im Straßenverkehr.
FAHRPROBE
Zwischen der ersten und zweiten Sitzung findet eine Fahrprobe statt, bei der das Fahrverhalten des Fahranfängers beobachtet und analysiert wird.
WEITERE GRUPPENSITZUNGEN
Die Sitzungen dienen der Diskussion von Verkehrsverhalten, der Identifikation von Gefahren und der Erarbeitung von Verbesserungsmöglichkeiten. Es werden auch Themen wie Alkohol am Steuer und Verkehrsverstöße im Zusammenhang mit dem Nachtleben behandelt.
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG
Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar erhalten die Fahranfänger eine Teilnahmebescheinigung, die der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss.
Ziele des Aufbauseminars:
- Die Teilnehmer sollen ihr Fahrverhalten reflektieren
und ihr Risikobewusstsein schärfen. - Fehlende Kenntnisse im Verkehrsrecht sollen aufgefrischt werden.
- Die Teilnehmer sollen lernen,
gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu vermeiden.
Wichtige Hinweise:
- Das Aufbauseminar ist Pflicht, und die Teilnahme muss innerhalb einer bestimmten Frist nachgewiesen werden.
- Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.
- Es ist wichtig, sich frühzeitig anzumelden,
da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
