Klasse B197/B78
AUTOMATISCH, PRAKTISCH, GUT
B197 / B78 Automatikbeschränkung
Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe (Automatik-Fahrzeug)
- Werden Ausbildung und Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchlaufen, wird die Fahrerlaubnis durch Eintrag der Schlüsselzahl (SZ) 78 grundsätzlich auf das Führen von Fahrzeugen ohne Kupplungspedal (= Automatik) beschränkt
Automatikregelung: Die Schlüsselzahl B197
Wegfall bzw. nachträgliche Streichung der Automatikbeschränkung
wird oder wurde die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, kann die Automatikbeschränkung (SZ 78) entfallen oder nachträglich gestrichen werden, wenn
- in der Fahrschule mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden und
- bei einem anschließenden mindestens 15-minütige Fahrprobe in der Fahrschule die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden.
Nach Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Fahrschule bei der Behörde wird die SZ 197 im Führerschein eingetragen.
Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.
Erweiterung der Klasse B197 auf die Klassen BE, C1, C, D1 oder D
- Nach den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie führt bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B197 eine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D bei diesen Klassen ausnahmslos zur Beschränkung auf Automatikfahrzeuge (SZ 78), wenn auch die praktische Prüfung der Klasse B auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde (SZ 197).
- Dies kann vermieden werden, wenn vor der Aufstiegsprüfung mit einem Fahrzeug der Klassen BE, C1, C, D1 oder D eine verkürzte „Schaltprüfung“ zur Tilgung der Schlüsselzahl 197 auf einem Pkw der Klasse B mit Schaltgetriebe abgelegt wird. Ausbildung und Prüfung auf Schaltfahrzeugen weiterhin möglich
- Die komplette Ausbildung und Prüfung der Klasse B kann auch weiterhin auf einem Pkw mit Schaltgetriebe durchlaufen werden. Auch in diesem Fall dürfen im Inland und im Ausland Fahrzeuge der Klasse B mit Schalt- und Automatikgetriebe gefahren werden.
KLASSE: B197
- Mindestalter: BF17 / 18
- Ausbildung: Vornehmlich Automatik und 10 Schaltstunden
- Prüfung: Darf auf Automatik gemacht werden
KLASSE: B78
- Mindestalter: BF17 / 18
- Ausbildung: Ausschließlich Automatik
- Prüfung: Ausschließlich Automatik
Allgemeines zum Unterricht:
Theorie Unterricht (inkl. Klassenspezifischer Unterricht „B“ + „A“)
Dienstag + Mittwoch 
jeweils 18:00 Uhr – 19:30 Uhr
Ersterwerb 12 x 90 min. Grundwissen
Erweiterung 6 x 90 min. Grundwissen
Klassenspezifischer Unterricht B 2 x 90 min.
Klassenspezifischer Unterricht A 4 x 90 min.
(Der spezifische Unterricht für Motorräder findet nach Absprache und Bedarf statt!)
Diese finden im „Block“ statt! Das heißt, wir werden Thema 1 + 2 an einem Tag
und Thema 3 + 4 an einem anderen Tag durchführen.
Freiwilliges Training:
Außerdem bieten wir unseren Schülern ein Theorie Training zu den Bürozeiten an, das aber nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Unterricht für die jeweilige Klasse ersetzt. Es wird dabei am Notebook gearbeitet.
Hier können wir unseren Schülern „in Betreuung“ mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Dieses Training ist freiwillig und nach Verfügbarkeit!
