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Führerscheinklasse A

A berechtigt das Fahren von:

  • Kraftrad über 45 km/h bbH
    über 35 kW Motorleistung,
    Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
  • Kraftfahrzeuge
    Motorleistung mehr als 15 kW,
    Hubraum mehr als 50 ccm.

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen
Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden;
dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

  • Mindestalter
    Krafträder: 24 (Direkteinstieg)
  • bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21
    Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

 

Was brauche ich noch…?

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort*
  • Personalausweis/Pass

*(nur bei „Ersterwerb“ einer Fahrerlaubnisklasse)

Unsere Prinzipen

Es ist unser Ziel, Euch eine gute, solide und sichere Ausbildung in der gewünschten Fahrerlaubnis-Klasse zu geben.

Wir bereiten Euch erfolgreich auf die theoretische und fahrpraktische Prüfung vor.

Wir begleiten Dich von Anfang bis Ende mit sehr viel Freude.

Telefon

Telefon: 040 / 5235211

E-Mail

fstmueller@live.de

Anschrift

Fahrschule Ulf Müller & Sohn Inhaber: Thomas Müller Ochsenzoller Strasse 114 22848 Norderstedt