Führerscheinklasse A
A berechtigt das Fahren von:
- Kraftrad über 45 km/h bbH
über 35 kW Motorleistung,
Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg. - Kraftfahrzeuge
Motorleistung mehr als 15 kW,
Hubraum mehr als 50 ccm.
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen
Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden;
dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
- Mindestalter
Krafträder: 24 (Direkteinstieg) - bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Was brauche ich noch…?
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Sofortmaßnahmen am Unfallort*
- Personalausweis/Pass
*(nur bei „Ersterwerb“ einer Fahrerlaubnisklasse)
Unsere Prinzipen
Es ist unser Ziel, Euch eine gute, solide und sichere Ausbildung in der gewünschten Fahrerlaubnis-Klasse zu geben.
Wir bereiten Euch erfolgreich auf die theoretische und fahrpraktische Prüfung vor.
Wir begleiten Dich von Anfang bis Ende mit sehr viel Freude.
Telefon
Telefon: 040 / 5235211
fstmueller@live.de
Anschrift
Fahrschule Ulf Müller & Sohn Inhaber: Thomas Müller Ochsenzoller Strasse 114 22848 Norderstedt
