A berechtigt das Fahren von:
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen
Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden;
dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
Was brauche ich noch…?
*(nur bei „Ersterwerb“ einer Fahrerlaubnisklasse)
Es ist unser Ziel, Euch eine gute, solide und sichere Ausbildung in der gewünschten Fahrerlaubnis-Klasse zu geben.
Wir bereiten Euch erfolgreich auf die theoretische und fahrpraktische Prüfung vor.
Wir begleiten Dich von Anfang bis Ende mit sehr viel Freude.
Telefon: 040 / 5235211
fstmueller@live.de
Fahrschule Ulf Müller & Sohn Inhaber: Thomas Müller Ochsenzoller Strasse 114 22848 Norderstedt